Steuerrabatt bald auch für E-Medien

Bis jetzt bekamen nur gedruckte Bücher und Zeitschriften den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%. Für elektronische Medien wurde der volle Mehrwertsteuersatz von 19% fällig. Das soll sich jetzt ändern: Die Koalition hat in einer Klausurtagung beschlossen, Print und elektronische Medien künftig steuerlich gleich zu behandeln. Dieser Beschluss birgt für deutsche Buchhändler einen Vorteil: Während sie E-Medien bisher mit 19% Mehrwertsteuer verkaufen mussten, konnten ausländische Online-Buchhändler von einem Steuerschlupfloch profitieren. So musste der Versandhändler Amazon mit Sitz in Luxemburg beispielswiese nur 3% Mehrwertsteuer für E-Medien abführen und konnte seine Produkte dementsprechend günstiger anbieten. Laut EU-Beschluss ist auch das ab 2015 nicht mehr möglich. Dann muss Amazon für seine deutschen Kunden den deutschen Mehrwertsteuersatz abführen. Hintergrundinformationen dazu finden Sie auf Süddeutsche online.