Ein CEO-Fraud-Anruf setzt auf Dringlichkeit, Geheimhaltung und Autorität. Wer diese drei Muster erkennt und auf einen Rückruf über die bekannte Nummer besteht, stoppt den Betrug, bevor Geld fließt.
Deepfake-Betrugsversuche stiegen 2024 laut dem Sicherheitsanbieter Pindrop um mehr als 1.300 Prozent. Statt einem Versuch pro Monat zählte Pindrop sieben pro Tag.
Als Material für eine Stimmimitation reicht Tätern öffentlich verfügbares Audio: Interviews, LinkedIn-Videos oder Konferenzmitschnitte.
Im Arup-Fall überwies ein Mitarbeiter in Hongkong nach einem Deepfake-Videocall rund 25,6 Millionen US-Dollar, verteilt auf 15 Überweisungen.
Laut Digital Chiefs (2026) haben 80 Prozent der Unternehmen keine Protokolle oder Reaktionspläne für Deepfake-Angriffe.
Typische CEO-Fraud-Anrufe folgen drei Mustern: Dringlichkeit, Geheimhaltungsbitte und ungewöhnliche Anweisung. Treten alle drei zusammen auf, ist das das stärkste Warnsignal.
Der wichtigste Schutz ist der Rückruf auf der bereits bekannten Nummer, nicht auf der im Anruf neu genannten.
Wer interne Freigaberegeln missachtet, kann persönlich haften. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln von 2026.
Mitarbeitende sind 2026 die erste Verteidigungslinie gegen CEO-Fraud. Am wirksamsten schützt eine eingeübte Verhaltensroutine, nicht die Technik.
Bei CEO-Fraud – auch CEO-Betrug, Chef-Masche oder Fake President Fraud genannt – geben sich Betrüger als Geschäftsführer oder CFO aus. Sie kontaktieren Mitarbeitende per Telefon, Videocall, E-Mail oder Messenger und versuchen, sie zu Überweisungen oder zur Herausgabe vertraulicher Informationen zu bewegen. Zunehmend setzen die Täter dabei auf KI: Mit sogenanntem Voice-Cloning können sie die Stimme eines Vorgesetzten täuschend echt nachahmen.
Stellen Sie sich vor: Ihr Chef ruft an. Seine Stimme erkennen Sie sofort. Er sitzt gerade in einer wichtigen Verhandlung, ein Vertrag steht kurz vor dem Abschluss. Nur die Überweisung fehlt noch. Das Geld muss innerhalb der nächsten halben Stunde raus. „Schaffen Sie das? Ich kann gerade nicht länger sprechen. Bleiben Sie bitte auf der Leitung.“
Was wie ein dringender Auftrag an einem ganz normalen Montagmorgen klingt, kann der Beginn eines CEO-Fraud-Betrugs sein.
Der Artikel zeigt anhand von sieben praktischen Tipps, wie Mitarbeitende Betrugsversuche rechtzeitig erkennen und verhindern können, dass Geld in die falschen Hände gerät.
Lange war CEO-Fraud vor allem ein Thema für die IT-Sicherheit. Doch die Angriffe treffen längst auch Sachbearbeitende, Assistenzen und das mittlere Management. Damit ist CEO-Fraud auch eine Aufgabe für die Interne Kommunikation.
Das hat zwei Gründe. Zum einen ist die Technik leichter verfügbar geworden. Mit günstigen Voice-Cloning-Tools lassen sich Stimmen inzwischen täuschend echt nachahmen. Wie stark die Bedrohung wächst, zeigt der Voice Intelligence & Security Report 2025 von Pindrop: Die Zahl der Deepfake-Betrugsversuche stieg 2024 bei den von Pindrop untersuchten Anrufen um mehr als 1.300 Prozent.
Zum anderen nutzen die Täter gezielt betriebliche Abläufe und Hierarchien aus. Ihr Angriff richtet sich nicht an die IT-Abteilung, sondern an die Person, die eine Zahlung veranlassen kann.
Wie das funktioniert, zeigt der Fall Arup aus Hongkong. Anfang 2024 erhielt ein Mitarbeiter der Finanzabteilung eine Nachricht vom vermeintlichen CFO in London. Es ging um eine vertrauliche Transaktion. Zunächst vermutete der Mitarbeiter einen Phishing-Versuch. Doch dann nahm er an einer Videokonferenz teil, in der er mehrere bekannte Kollegen zu erkennen glaubte. Tatsächlich waren alle Teilnehmer digitale Fälschungen.
Innerhalb einer Woche überwies der Mitarbeiter rund 200 Millionen Hongkong-Dollar, umgerechnet etwa 25,6 Millionen US-Dollar, in 15 Einzelüberweisungen auf fünf verschiedene Konten. Der Betrug flog erst auf, als er sich später bei der Londoner Zentrale erkundigte (South China Morning Post, 2024).
Der Fall macht deutlich, wie schnell selbst berechtigte Zweifel ausgeräumt werden können, wenn Stimme und Gesicht vertraut wirken. Dabei gab es von Anfang an ein Warnsignal: die Aufforderung zur Geheimhaltung. Eine unabhängige Rückfrage über einen bekannten Kontaktweg hätte den Betrug aufdecken können.
Technische Schutzmaßnahmen allein reichen deshalb nicht aus. Entscheidend ist, dass Mitarbeitende die Warnsignale kennen und auch unter Zeitdruck wissen, was zu tun ist. Hier setzt die Interne Kommunikation an: Sie muss nicht nur vor Betrugsmaschen warnen, sondern Menschen befähigen, im entscheidenden Moment richtig zu handeln.
Die folgenden sieben Tipps zeigen, worauf es dabei ankommt.
Erfolgreiche CEO-Fraud-Angriffe folgen häufig einem ähnlichen Muster. Die Täter erzeugen Zeitdruck, verlangen Ausnahmen von gewohnten Abläufen und fordern Vertraulichkeit. Wer diese drei Warnsignale kennt, kann auch unter Druck richtig reagieren.
Tipp 1 – Bei Zeitdruck misstrauisch werden
„Ich bin gerade in einer Verhandlung. Die Überweisung muss sofort raus.“ Oder: „In 20 Minuten schließt die Bank.“ Solche Aussagen sollen verhindern, dass Mitarbeitende nachdenken oder Rückfragen stellen. Gerade wenn es besonders eilig sein soll, ist Vorsicht angebracht. Ein einfacher Satz hilft: „Ich rufe Sie gleich zurück.“ So bleibt Zeit, den Auftrag über einen bekannten Kontaktweg zu überprüfen.
Tipp 2 – Ungewöhnliche Zahlungs- oder Datenanfragen hinterfragen
Eine Überweisung auf ein unbekanntes Auslandskonto, eine Freigabe ohne zweite Unterschrift oder die Bitte, vertrauliche Daten weiterzugeben: Wenn eine Anweisung vom üblichen Ablauf abweicht, sollten die Alarmglocken läuten. Auch vermeintliche Chefs dürfen keine Ausnahme von verbindlichen Sicherheitsregeln verlangen. Deshalb gilt: Erst prüfen, dann handeln. Das Vier-Augen-Prinzip und festgelegte Freigabewege gelten auch bei dringenden Aufträgen.
Tipp 3 – Geheimhaltung als Warnsignal erkennen
„Sprechen Sie mit niemandem darüber, bis die Transaktion abgeschlossen ist.“ Mit solchen Aufforderungen wollen Betrüger verhindern, dass jemand den Auftrag überprüft. Natürlich gibt es auch im Unternehmensalltag vertrauliche Vorgänge. Doch wenn Mitarbeitende ausdrücklich davon abgehalten werden, die zuständige Finanz- oder Rechtsabteilung einzubeziehen, ist höchste Vorsicht geboten. Dann sollte der Vorgang gestoppt und die Anweisung unabhängig überprüft werden – selbst wenn am Telefon scheinbar der eigene Chef spricht.
Die gute Nachricht: Auch eine täuschend echt imitierte Stimme lässt sich entlarven. Dafür braucht es keine komplizierte Technik, sondern zwei einfache Sicherheitsroutinen. Entscheidend ist, sich die Zeit zu nehmen, einen ungewöhnlichen Auftrag zu überprüfen.
Tipp 4 – Auf der bekannten Nummer zurückrufen
„Ich bin gerade im Ausland. Rufen Sie mich bitte unter dieser Nummer zurück.“ Auch das kann zur Betrugsmasche gehören. Wer Zweifel hat, sollte das Gespräch beenden und den vermeintlichen Auftraggeber über eine bereits bekannte, unabhängig gespeicherte Nummer kontaktieren. Niemals über die Nummer, die der Anrufer selbst nennt. Ist der echte Chef gerade in einer Sitzung und über den Rückruf verärgert, ist das immer noch besser als eine Überweisung an Betrüger.
Tipp 5 – Außergewöhnliche Zahlungsaufträge zusätzlich absichern
Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen reicht eine vertraute Stimme nicht als Bestätigung. Unternehmen können dafür ein vorab vereinbartes Sicherheitsverfahren festlegen, etwa ein geheimes Codewort oder eine zweite Bestätigung über einen unabhängigen Kommunikationsweg. Ein Codewort allein bietet allerdings keinen sicheren Schutz, wenn es bekannt wird. Auch ein Teams-Chat oder ein Videocall ist nur dann hilfreich, wenn die Identität des Gegenübers unabhängig überprüft wird. Entscheidend ist, dass niemand allein aufgrund eines Anrufs bestehende Freigaberegeln außer Kraft setzt.
Tipp 6 – Zahlungsfreigabe stoppen, auch unter Zeitdruck. Kommen Zweifel auf, wird die Zahlung zunächst gestoppt. Egal, wie dringend der vermeintliche Vorgesetzte auf die Überweisung drängt. Im Zweifel geht Sicherheit vor Schnelligkeit. Mitarbeitende müssen wissen, dass sie eine ungewöhnliche Zahlungsanweisung überprüfen dürfen und sollen – auch wenn das einige Minuten kostet. Genau diese Zeit wollen Betrüger ihren Opfern nicht lassen.
Tipp 7 – Verdacht sofort melden und weitere Schritte einleiten. Schon ein verdächtiger Anruf sollte an die IT-Security und die zuständigen Vorgesetzten gemeldet werden. So kann das Unternehmen andere Mitarbeitende warnen, denn häufig versuchen Betrüger, mehrere Personen nacheinander zu täuschen. Liegen konkrete Betrugshinweise vor oder wurde bereits Geld überwiesen, sollte auch die Polizei eingeschaltet werden. Ist eine Zahlung schon veranlasst, muss sofort die Bank informiert werden. Unter Umständen lässt sich die Überweisung noch stoppen oder zurückholen. Hier zählt tatsächlich jede Minute.
# | Tipp | Warnsignal im Anruf | Sofort-Handlung |
1 | Dringlichkeit als Reflexverstärker erkennen | „Sofort", „in 20 Minuten schließt die Bank", „heute muss raus" | „Ich rufe Sie in fünf Minuten zurück" - Pause schaffen |
2 | Ungewöhnliche Zahlungs- oder Datenanfrage einordnen | Unbekanntes Auslandskonto, abgekürzter Freigabeweg, Umgehung des Vier-Augen-Prinzips | Standardprozess einfordern, jede Ausnahme als Signal werten |
3 | Geheimhaltungsbitte als Warnsignal werten | „Besprechen Sie das mit niemandem, bis die Transaktion durch ist" | Anruf als verdächtig behandeln – echte Chefs verlangen keine Geheimhaltung intern |
4 | Rückruf auf der bekannten Nummer | Anrufer gibt eine neue Nummer an („Ich bin gerade im Ausland") | Nur auf der im Adressbuch hinterlegten Nummer zurückrufen |
5 | Codewort oder Zwei-Faktor-Verifikation | Außergewöhnliche Zahlungsanweisung außerhalb des Standardprozesses | Codewort einfordern oder zweiten Kanal öffnen (z. B. Teams-Chat mit Kamera auf separatem Gerät) |
6 | Zahlungsfreigabe stoppen | Jeder Zweifel – unabhängig vom Zeitdruck | Transaktion sofort anhalten: Verifikation gewinnt immer gegen Geschwindigkeit |
7 | Meldekette in Gang setzen | Verdacht bestätigt sich oder Zahlung wurde bereits ausgelöst | IT-Security informieren, Vorgesetzte einbeziehen, ggf. Polizei und Bank kontaktieren |
Wachsame Mitarbeitende sind wichtig. Doch das allein reicht nicht. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass aus den sieben Tipps feste Routinen werden. Dafür braucht es vor allem vier Dinge:
Regelmäßig üben statt einmalig schulen. Mitarbeitende müssen lernen, verdächtige Anrufe auch unter Zeitdruck zu erkennen. Simulierte CEO-Fraud-Angriffe können dabei so hilfreich sein wie Brandschutzübungen. Mindestens einmal im Jahr sollte das ernsthaft trainiert werden. Wie solche Übungen in der Praxis aussehen, zeigen auch unsere Krisensimulationstrainings.
Klare Regeln für Zahlungsfreigaben. Für Überweisungen ab einer festgelegten Höhe braucht es verbindliche Freigabeprozesse, ein Vier-Augen-Prinzip und eine zusätzliche Bestätigung über einen unabhängigen Kommunikationsweg. Diese Regeln müssen auch dann gelten, wenn der vermeintliche Chef persönlich anruft.
Einen schnellen Weg, Verdachtsfälle zu melden. Wer einen möglichen Betrugsversuch bemerkt, muss sofort wissen, an wen er sich wenden kann. Ein zentraler Ansprechpartner oder eine Notfallnummer hilft mehr als ein Ticketsystem, das erst am nächsten Tag reagiert.
Rückendeckung durch die Geschäftsführung. Mitarbeitende müssen sicher sein, dass sie einen ungewöhnlichen Auftrag hinterfragen dürfen, auch wenn er angeblich von ganz oben kommt. Niemand sollte befürchten müssen, als unkooperativ zu gelten, weil er eine Zahlung erst überprüft.
Gerade der letzte Punkt wird aus unserer Sicht häufig unterschätzt. Sicherheitsregeln helfen wenig, wenn Mitarbeitende sich nicht trauen, sie gegenüber Vorgesetzten durchzusetzen. Deshalb gehört CEO-Fraud-Prävention nicht allein in die IT-Sicherheit. Sie ist auch eine Führungs- und Kommunikationsaufgabe. Die Geschäftsführung muss unmissverständlich klarmachen: Wer nachfragt, handelt richtig. Auch dann, wenn sich der Verdacht am Ende nicht bestätigt.
Welche Folgen ein CEO-Fraud auch für die betroffenen Führungskräfte haben kann, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom Juli 2026 (Az. 8 SLa 603/25). Ein Treasury-Leiter hatte fast 60 Überweisungen ins Ausland veranlasst – insgesamt mehr als 50 Millionen Euro. Die Betrüger hatten die Telefonnummer seines Vorgesetzten gefälscht und ihn über einen Messenger auf seinem privaten Handy unter Druck gesetzt.
Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung und verurteilte den Treasury-Leiter zu Schadensersatz. Entscheidend war, dass er gleich mehrere interne Regeln missachtet hatte: sowohl die Vorgaben für Zahlungsfreigaben als auch das Verbot, private Messenger für geschäftliche Anweisungen zu nutzen. Das Gericht sah darin grobe Fahrlässigkeit. Dass Arbeitnehmende bei Fehlern normalerweise nur eingeschränkt haften, half ihm in diesem Fall nicht. Eine Rolle spielte dabei, dass er über das Unternehmen durch eine D&O-Versicherung abgesichert war. Auch mit dem Argument, sein Arbeitgeber habe ihn nicht ausreichend geschult, konnte er das Gericht nicht überzeugen.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Revision liegt beim Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 164/26). Der Fall macht dennoch deutlich, worauf es im Ernstfall ankommt: Unternehmen brauchen klare Regeln für Zahlungsfreigaben und Kommunikationswege. Und Führungskräfte müssen diese Regeln kennen und auch dann einhalten, wenn vermeintliche Vorgesetzte Druck machen. Gerade für Führungskräfte mit D&O-Schutz kann das erhebliche persönliche Konsequenzen haben.
Zeitdruck, Autorität und Geheimhaltung sind typische Warnsignale. Betrüger setzen darauf, dass Mitarbeitende Anweisungen vermeintlicher Vorgesetzter nicht hinterfragen. Wer diese Muster kennt, kann rechtzeitig reagieren.
Fünf Minuten können Millionen retten. Ein kurzer Rückruf über eine bekannte Nummer reicht oft aus, um einen Betrugsversuch aufzudecken. Diese Zeit müssen sich Mitarbeitende auch unter Druck nehmen dürfen.
Nachfragen muss ausdrücklich erwünscht sein. Die Geschäftsführung muss klarstellen, dass die Überprüfung ungewöhnlicher Aufträge kein Misstrauen ist. Lieber ein unterbrochenes Meeting als eine Überweisung an Betrüger.
Klare Abläufe schützen besser als Wachsamkeit allein. Verbindliche Freigaberegeln, das Vier-Augen-Prinzip und regelmäßige Übungen helfen, auch unter Zeitdruck richtig zu handeln.
Regelverstöße können persönliche Folgen haben. Wer interne Sicherheitsvorgaben grob fahrlässig missachtet, riskiert unter Umständen nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch Schadensersatzforderungen – selbst wenn er auf Betrüger hereingefallen ist.
Deepfakes sind mehr als ein IT-Sicherheitsproblem. Ob gefälschter Chef-Anruf oder manipuliertes Video in sozialen Medien: Unternehmen müssen sich auf beide Szenarien vorbereiten. Dazu gehören technische Schutzmaßnahmen ebenso wie klare Prozesse und eine Interne Kommunikation, die Mitarbeitende zum richtigen Handeln befähigt.
CEO-Fraud ist längst kein reines IT-Problem mehr. Der Angriff trifft den Menschen, der kurz vor Feierabend ans Telefon geht, die vertraute Stimme seines Chefs hört und unter Zeitdruck eine Entscheidung treffen soll.
Die sieben Tipps in diesem Artikel helfen nur, wenn Mitarbeitende die Warnsignale kennen und das richtige Verhalten vorher geübt haben. Genauso wichtig ist eine Unternehmenskultur, in der Nachfragen ausdrücklich erwünscht ist. Wer einen ungewöhnlichen Auftrag überprüft, handelt professionell und nicht zögerlich.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden deshalb nicht nur warnen, sondern befähigen. Mit klaren Freigaberegeln, regelmäßigen Übungen und Führungskräften, die Rückfragen unterstützen. Wer das versäumt, bemerkt den Betrug womöglich erst, wenn das Geld längst überwiesen ist.
Ein gefälschter Anruf ist allerdings nur ein mögliches Angriffsszenario. Was Unternehmen tun können, wenn ein manipuliertes Video ihrer Geschäftsführung bereits öffentlich kursiert, erklären wir in unserem Beitrag Deepfake-Angriffe auf CEOs: Wie Unternehmen mit Krisenkommunikation die Deutungshoheit zurückgewinnen.
Wie sich Unternehmen auf solche Situationen vorbereiten können, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite zur Krisenkommunikation sowie auf den Leistungsseiten Krisen-PR München, Krisenprävention und Krisensimulationstrainings.
Das kann passieren, wenn sie interne Vorgaben missachten. Das Landesarbeitsgericht Köln hat 2026 einen Treasury-Leiter zu Schadensersatz verurteilt. Er hatte Freigaberegeln umgangen und über einen privaten Messenger kommuniziert. Das Gericht wertete das als grob fahrlässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für Unternehmen zeigt es trotzdem, wie wichtig klare und dokumentierte Regeln sind.
Nein. Täter können die Nummer fälschen, die auf dem Display erscheint. Ein Anruf kann also so aussehen, als käme er wirklich von der Geschäftsführung. Ein Beweis ist das nicht. Sicherheit gibt nur ein Rückruf auf der Nummer, die bereits im Adressbuch gespeichert ist.
Nein. Täter nutzen E-Mails, Anrufe, Videocalls und Messenger-Dienste, oft mehrere Kanäle nacheinander. Eine E-Mail kündigt zum Beispiel einen Anruf an, danach geht es per Messenger weiter. Besonders heikel sind private Messenger auf dem eigenen Handy. Dort greifen die Sicherheitsregeln des Unternehmens nicht.
Sofort die eigene Bank anrufen und darum bitten, die Überweisung zurückzurufen. Je schneller das geschieht, desto größer sind die Chancen. Parallel werden IT-Security und Vorgesetzte informiert und Anzeige bei der Polizei erstattet. Wichtig ist auch, alle Nachrichten, Anruflisten und Zahlungsbelege zu sichern. Nichts davon löschen.
Ja, das sollten Sie sogar. Rückfragen bei ungewöhnlichen Zahlungen sind professionell und kein Misstrauen. Am besten sagt die Geschäftsführung das ihren Teams ausdrücklich, und zwar bevor ein Ernstfall eintritt. Wir erleben oft, dass Mitarbeitende eher handeln als nachfragen, weil sie niemanden verärgern wollen. Genau dieses Zögern nutzen die Täter aus.
Pindrop (2025): Pindrop’s 2025 Voice Intelligence & Security Report Reveals +1,300% Surge in Deepfake Fraud. Pressemitteilung vom 12.06.2025. https://www.prnewswire.com/news-releases/pindrops-2025-voice-intelligence--security-report-reveals-1-300-surge-in-deepfake-fraud-302479482.html
South China Morning Post (2024): UK multinational Arup confirmed as victim of HK$200 million deepfake scam. https://scmp.com/news/hong-kong/law-and-crime/article/3263151/uk-multinational-arup-confirmed-victim-hk200-million-deepfake-scam-used-digital-version-cfo-dupe
The Guardian (2024): Arup-Deepfake-Betrug. https://www.theguardian.com/technology/article/2024/may/17/uk-engineering-arup-deepfake-scam-hong-kong-ai-video
Digital Chiefs (2026): Deepfake-Schutz für C-Level – Der CEO ist nicht echt. https://www.digital-chiefs.de/deepfake-schutz-c-level-ceo-videocall-betrug-2026/
hub24 (2024): CEO-Fraud per Deepfake – Die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz. https://www.hub24.de/blog/ceo-fraud/
Security Insider (2026): KI-Betrug und Deepfakes – Wissenschaft und Industrie reagieren. https://www.security-insider.de/ki-betrug-deepfakes-wissenschaft-industrie-a-acfb8686d36bfe7f00aff6ba336b600e/
heise online (2026): CEO-Fraud: Manager haftet für Millionen-Schaden. 09.10.2026. https://www.heise.de/news/CEO-Fraud-Manager-haftet-fuer-Millionen-Schaden-11482786.html
consense communications (2026): Checkliste ad hoc Krisenkommunikation (PDF).
Das Bild ist KI-generiert.
Inhaberin und Geschäftsführerin consense communications GmbH (GPRA) Claudia Thaler ist Gründerin und Geschäftsführerin der PR-Agentur consense communications GmbH (GPRA) in München. Seit über 25 Jahren begleitet sie mittelständische Unternehmen, DAX-Konzerne und NGOs im Bereich strategische Kommunikation. Dazu zählen Reputationsmanagement und PR, Change, Krisenkommunikation sowie interne Kommunikation. Seit 2024 liegt ihr Schwerpunkt auf KI-getriebenen Veränderungen in der Kommunikation. Sie ist zertifizierte systemische Coachin (IFW - Institut für Fort- und Weiterbildung) und seit März 2025 GPRA-Präsidiumsmitglied.